Anfang Februar sprachen wir darüber, was als ein erfolgreicherer Versuch zur Identifizierung und Feinabstimmung des Filesharing angesehen wird als das, was Spridningskollen zwischen September und Oktober 2016 getan haben. Es wird immer offensichtlicher, dass dieser Versuch sowohl Gesetzgeber im Rücken als auch mehr Fachwissen im Gepäck hat, u.a. nach dem Urteil gegen Bredband 2 (Bredbandsbolaget) im Februar.
Das Urteil gegen Telia
Letzte Woche schrieben wir, dass Tele2 gezwungen ist, auf der Suche nach Piraten Informationen preiszugeben. Breakit berichtet nun, dass auch Telia gezwungen ist, Informationen über seine Kunden preiszugeben.
"Wir glauben, dass die Integrität unserer Kunden unglaublich wichtig ist, aber jetzt ist das Gerichtsurteil gekommen und wir müssen dem folgen" - Inger Gunterberg, Telia's Presseabteilung
Das neue Urteil gegen Telia, das im Laufe des Tages kam, umfasst über 5300 IP-Adressen. Der nächste Schritt ist die Versendung eines Beschwerdeschreibens an die Personen hinter den Adressen. Laut Jeppe Brogaard Clausen von der Anwaltskanzlei Njord wird jeder Fall individuell behandelt, und in schwerwiegenderen Fällen kann die Weigerung, die Forderung zu begleichen, dazu führen, dass sie die Klage vor Gericht bringen.
Großes Risiko, dass andere Njord folgen
Es ist klar, dass alle großen schwedischen Telekommunikationsunternehmen jetzt einen Antrag auf Offenlegung von Kundeninformationen erhalten haben. Erschreckender ist jedoch, dass in so kurzer Zeit zwei Urteile zugunsten von Njord gefällt wurden. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten weitere Urteile gegen andere große Internet-Provider kommen werden, und es ist auch wahrscheinlich, dass andere Urheberrechtsinhaber und ihre Vertreter dies als eine Gelegenheit sehen werden, die Jagd aufzunehmen und zu versuchen, Geldstrafen für ihr raubkopiertes Material zu verteilen.
Das Urteil gegen Tele2 wird abgeschrieben
Etwas widersprüchlich wurde das Urteil gegen Tele2 letzte Woche abgeschrieben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die vom Urteil betroffenen IP-Adressen im Besitz von Tochtergesellschaften von Tele2 sind und somit nicht direkt mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, das das Urteil erhalten hat. Nur die Zeit kann sagen, wie lange der Sieg andauern wird, aber Tochtergesellschaften von Tele2 (einschließlich der Broadband Company) werden sicherlich in Kürze weitere Anfragen erhalten.